Bestätigungen und Sonderleistungen
Laut Krankenkassen werden nur Leistungen bezahlt, die als „Heilbehandlung“ bezeichnet werden können. Daher müssen diverse Bestätigungen, Atteste und etwaige andere Leistungen (also alle Leistungen, die nicht in die Kategorie Heilbehandlung fallen) privat verrechnet werden. Die entsprechenden Tarife richten sich nach den Empfehlungen der Ärztekammer und Sie finden hier einen Auszug der wichtigsten Nebenleistungen:
e- Card Einsatzgebühr (bei nicht vorgezeigter E- Card) | € 25,00 |
FÄ Stellungnahme Führerschein | siehe HIER |
Zweitmeinung (Es gibt viele gute Gründe, warum sich Patient*innen im Zweifelsfall eine zweite ärztliche Meinung wünschen. In Österreich kann bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Eigeninitiative ein Antrag auf Zweitmeinung gestellt und argumentiert werden, warum diese für notwendig erachtet wird. Anders als etwa in Deutschland gibt es aber keinen Rechtsanspruch darauf. Wird der Antrag abgelehnt, müssen Patient*innen die ärztliche Leistung aus eigener Tasche bezahlen.) |
€ 350,00 |
HINWEIS: Verzicht auf Sachleistungsanspruch durch bewusste private Inanspruchnahme:
Sollten Sie bei uns eine Zweitmeinung zu der Diagnose oder dem Therapieansatz Ihres behandelnden Arztes wünschen, ist dies keine Leistung der Krankenkasse und muss privat verrechnet werden.
Wir weisen aber darauf hin, dass Sie hier einen Verzicht auf Sachleistungsanspruch durch bewusste private Inanspruchnahme erteilen! Dies bedeutet, dass Sie unsere Honorarnote auch NICHT bei der Krankenkasse einreichen können, bzw. diese mit Sicherheit abgelehnt werden wird.
Ihr erster Schritt zu uns
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren ersten Termin zu buchen und von unserer umfassenden Betreuung zu profitieren. Dr. Marion Seidler und ihr Team freuen sich darauf, Ihnen zu helfen.